AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fläming Air (FA) GmbH für Rundflüge, Ausflüge.
Fläming Air GmbH, Luftfahrtunternehmen D-BB 006, 14913 Niedergörsdorf OT Zellendort, Am Flugplatz 2

Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Mit der Aushändigung eines Tickets oder einer schriftlichen Bestätigung des Chartervertragsabschlusses über die Ancharterung eines von der FA betriebenen Luftfahrzeuges kommt ein wirksamer Vertrag über die Durchführung einer Beförderungsleistung nach Maßgabe der vertraglichen Regelung und unter Einbeziehung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

§ 2

Einzeltickets oder Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten gerechnet von Aushändigung des Tickets/Gutscheins bzw. bei Versendung mit der Post ab Versanddatum, es sei denn, auf dem Ticket oder Gutschein ist ein anderes Ablaufdatum ausdrücklich vermerkt. Aus flugbetrieblichen Gründen berechtigt ein Ticket/Gutschein lediglich eine Person mit einem Maximalgewicht von bis zu 115 kg zu der ausgewiesenen Beförderung. Personen mit darrüberliegendem Gewicht können die Beförderungsleistung nur gegen Aufpreis bzw. Erwerb eines zusätzlichen Tickets in Anspruch nehmen. Für Kunstflüge und Flüge im Ultraleichtflugzeug liegt das zulässige Maximalgewicht bei 90 kg.

§ 3

Die im Chartervertrag angegebenen Termine sind Fixtermine, die nur im Einvernehmen mit der FA abgeändert werden können. Die individuellen Regelungen des Chartervertrages, insbesondere zur Terminierung und Stornierung, haben Vorrang.

§ 4

Soweit ein Flug auf Grund flugbetrieblicher Vorbehalte entsprechend §§ 9 bis 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht stattfinden kann, vereinbaren die Parteien unter Berücksichtigung der Terminwünsche des Kunden Alternativtermine.

§ 5

Eine Flugbestätigung bzw. Reservierung erfolgt grundsätzlich erst nach Eingang der Flugkosten/ des vereinbarten Entgeltes bei der FA. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Reservierung Buchungsnummer, Telefonnummer, Gewicht und etwaige Anzeigen über besondere Umstände, wie etwa körperliche Gebrechen, oder Schwangerschaft, der Fluggäste anzugeben. Der Kunde hat nur dann einen Anspruch auf Benennung von Alternativflugterminen, wenn er die erste Reservierung innerhalb von sechs Monaten ab Erhalt des Tickets/ Gutscheins vorgenommen hat. Sollte der Fluggast zum vereinbarten Flugtermin verhindert sein, so hat er dies spätestens drei Tage vor dem Flugtermin mitzuteilen oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen. Absagen durch den Passagier der meint, dass das Wetter nicht gut genug wäre, sind nicht zulässig. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Flugtermin verfällt das Ticket/der Gutschein ersatzlos.

§ 6

Die FA ist zur Flugdurchführung nur verpflichtet, wenn das vereinbarte Entgelt vor Flugdurchführung bei der FA eingegangen ist. Grundsätzlich werden Tickets von der FA per Nachnahme versendet oder im Büro der FA ausgehändigt. Bei Stornierung erfolgt die Rückerstattung grundsätzlich bargeldlos erst nach Rücksendung des Originaltickets und nur an den Einzahlenden. Bei Storno auf Wunsch des Kunden werden 20 % Bearbeitungsgebühr, mindestens jedoch 25,- € in Abzug gebracht.

§ 7

Die Beförderung von Personen in Luftfahrzeugen unterliegt dem Warschauer Abkommen und dem Übereinkommen von Montreal. Nach den internationalen Bestimmungen für die Luftfahrt ist die Haftung des Luftfrachtführers für Personen und Sachschäden auf die dort genannten Summen beschränkt. In Ergänzung gilt Deutsches – und EU – Recht. Schadenersatzansprüche im Hinblick auf vergebliche Fahrtkosten, Rücktransportkosten oder Verdienstausfall sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der FA Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Im Übrigen haftet die FA nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 8

Die Beförderung von Gepäck ist grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei Überlandflügen (Start- und Zielflugplatz sind nicht identisch) ist die Mitnahme von Gepäck möglich. Das Reisegepäck darf ein Gewicht von 10 kg pro Passagier nicht überschreiten. Das Reisegepäck darf keine Gefahrgüter enthalten. Insbesondere folgende Artikel und Stoffe sind von der Beförderung ausgeschlossen: · Stoffe, die zur Selbstentzündung neigen, Stoffe, die in Berührung mit Wasser brennbar oder giftige Gase entwickeln, oxidierende Stoffe (wie Bleichpulver und Peroxyde), giftige (toxische) Stoffe und Krankheitserreger (Bakterien und Viren), radioaktive Materialien

  • Ätzende Stoffe wie Säuren, Alkalibatterien und Quecksilber
  • entflammbare flüssige Stoffe sowie Farbe und Verdünner auch Feuerzeugfüllmittel, entflammbare feste und andere leicht entflammbare Materialien
  • magnetisierende Stoffe und andere gefährliche Güter, welche in den IATA Gefahrgutvorschriften aufgeführt sind.
  • Explosivstoffe, Feuerwerkskörper sowie Leucht- und Signalraketen, Verbrennungsmotoren, Munition, entzündliche, nicht entzündliche, tiefgekühlte und giftige Gase (z. B. CS-Gas, Campinggas)

Von den o.g. Bestimmungen ausgenommen sind Medikamente und medizinische Geräte, soweit eine Gefährdung der Flugsicherheit ausgeschlossen ist. Die Mitnahme von Tieren ist ausgeschlossen, es sei denn, dass dieser Sonderwunsch in der Flugbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat das Recht, vor dem Start einzelne Passagiere vom Flug auszuschließen. Das gilt insbesondere für Passagiere, die unter starkem Alkohol- oder Drogengenuss stehen, den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Flugbetriebspersonals nicht Folge leisten oder deren Gewicht mehr als 5kg über dem bei der Reservierung angegebenen Wert liegt. In diesem Fall ist eine Erstattung des Flugpreises ausgeschlossen.

§ 9

Widerrufsrecht des Verbrauchers
Ist der Kunde Verbraucher, also eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeitzugerechnet werden kann, so hat der Kunde ein Widerrufsrecht gemäß § 312g I BGB i.V.m 355 BGB.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
Fläming Air
Am Flugplatz 2
14913 Niedergörsdorf OT Zellendorf
Deutschland
Telefax: 033742 6170
E-Mail: oehna@flaemingair.de

Bitte senden Sie das Ticket an:
Fläming Air
Am Flugplatz 2
14913 Niedergörsdorf OT Zellendorf
Deutschland

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls von uns gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nur in einem verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechtes
Die Rücksendung ist für Sie kostenfrei. Ausnahmen: Belgien, Niederlande, Österreich, Schweiz, Dänemark, Schweden, in diesen Ländern sind die Rücksendekosten vom Käufer zu tragen.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.

Ende der Widerrufsbelehrung

Flugbetriebliche Vorbehalte

§ 10

Ob ein Flug stattfindet oder nicht, ist abhängig von der aktuellen Flug – Wetterlage. Über die Durchführung des Fluges entscheidet allein der verantwortliche Luftfahrzeugführer. Bei Nichtdurchführung eines Fluges gelten die o.g. Regelungen zur alternativen Terminvereinbarung.

§ 11

Die Flugdurchführung ist darüber hinaus abhängig von der Einhaltung luftrechtlicher Bestimmungen. Diese Bestimmungen können im Einzelfall einer Flugdurchführung entgegenstehen. Bei Nichtdurchführung eines Fluges aus diesen Gründen gelten die o.g. Regelungen zur alternativen Terminvereinbarung.

§ 12

Die Flugdurchführung ist darüber hinaus abhängig von einer ausreichenden Auslastung des jeweiligen Luftfahrzeuges. Die Entscheidung darüber trifft allein die FA. Die FA ist jedoch verpflichtet, bei mangelnder Auslastung dieses dem Kunden spätestens drei Tage vor dem bestätigten Flugtermin mitzuteilen. Die FA hat das dreimalige Recht zur Vereinbarung eines Ausweichtermins wegen mangelnder Auslastung, bevor der Kunde einen Anspruch auf Rückerstattung des vollen Flugpreises erwirbt.

§ 13

Die FA ist in keinem Fall verpflichtet, ein Ersatzluftfahrzeug gleichen oder ähnlichen Typs zur Verfügung zu stellen.

§ 14

Bei der Durchführung von Überlandflügen wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Rückflug auf Grund flugbetrieblicher Vorbehalte entsprechend §§ 9 bis 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht in jedem Falle garantiert werden kann. Etwaige Übernachtungs- und andere Rücktransportkosten sind vom Ersatz ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

§ 15

Es gelten die jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preislisten der FA.

§ 16

Für Reisen und geführte Ausflüge gelten gesonderte Bedingungen.

§ 17

Diese AGB’s der FA gelten auch wenn Leistungen an Partnerfirmen vermittelt werden. Zusätzlich gelten in diesem Falle auch die Geschäftsbedingungen der Partnerfirma.

§ 18

Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Vertrages im Übrigen.

§ 19

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis bestehenden Ansprüche ist Luckenwalde.

Stand: 25.01.2007

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

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